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LAG Berlin, 12.09.1996 - 7 Sa 43/96 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 12.10.1994 - 96 Ca 11700/94
- LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94
- BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 681/95
- LAG Berlin, 12.09.1996 - 7 Sa 43/96
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- LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Streichung der Stelle im Haushaltsplan
Auszug aus LAG Berlin, 12.09.1996 - 7 Sa 43/96
Wegen des gesamten bisherigen Sach- und Streitstandes wird auf die Tatbestände und Entscheidungsgründe der im Laufe dieses Rechtsstreits ergangenen Urteile des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.10.1994 - 96 Ca 11700/94 -, des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22.06.1995 - 7 Sa 147/94 - und des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.1996 - 2 AZR 681/95 - verwiesen. - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Berlin, 12.09.1996 - 7 Sa 43/96
Nach § 108 Abs. 2 PBersVG ist eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Beschäftigten unwirksam, wenn die Personalvertretung nicht oder - was dem gleichsteht (vgl. insoweit zu der Vorschrift des § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG : BAG, Urteil vom 16.09.1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 110 zu § 102 BetrVG 1972) - nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist. - BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 681/95
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Streichung der Stelle im Haushaltsplan
Auszug aus LAG Berlin, 12.09.1996 - 7 Sa 43/96
Wegen des gesamten bisherigen Sach- und Streitstandes wird auf die Tatbestände und Entscheidungsgründe der im Laufe dieses Rechtsstreits ergangenen Urteile des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.10.1994 - 96 Ca 11700/94 -, des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22.06.1995 - 7 Sa 147/94 - und des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.1996 - 2 AZR 681/95 - verwiesen.